I. Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Boardinghouse HOME GmbH (im Folgenden - Boardinghouse HOME – genannt) als Betreibergesellschaft des Boardinghouse HOME mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Rezeptionsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt. Sie können auch jederzeit aus dem Internet unter der Adresse http://www.boardinghouse-home.de/de/agbs.html heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren, für den Gast, erbrachten Lieferungen und Leistungen des Boardinghouse HOME.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Boardinghouse HOME. Im Verkehr mit Unternehmern ist § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen. In den Standard-Apartments single und Komfort Apartment A single sind die Belegung nur mit einer Person, in allen anderen Kategorien mit höchstens zwei Personen zulässig.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung sowie Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung durch das Boardinghouse HOME zustande. Dem Boardinghouse HOME steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte dem Boardinghouse HOME gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Boardinghouse HOME an.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Boardinghouse HOME allgemein, für derartige Leistungen, berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. Die zu erhebende und an die Stadt Konstanz abzuführende Kurtaxe wird jeweils gesondert dem Gast in Rechnung gestellt und ist im vereinbarten Preis nicht enthalten.
  2. Rechnungen des Boardinghouse HOME sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghouse HOME ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse HOME berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
  3. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Boardinghouse HOME ist vorbehalten.
  4. Das Boardinghouse HOME ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  5. Umbuchungen und Änderungen sind, soweit als zulässig, kostenfrei über die Buttons der Buchungsbestätigung des jeweiligen Buchungsportals von jedem Gast eigenverantwortlich ausführbar. Für per Email oder telefonisch angefragte Umbuchungen- oder Änderungen wird, zusätzlich zum Buchungspreis der Umbuchung oder Änderung eine Bearbeitungsgebühr von € 50 je Anfrage im Falle der Zustimmung des Boardinghouse HOME erhoben.  
  6. Für die Bearbeitung von Fundsachen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30.- je Bearbeitungsvorgang, per Vorkasse, erhoben. Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
  7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouse HOME aufrechnen.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Reservierung hat die Boardinghouse HOME Anspruch auf angemessene Entschädigung. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen hat die Boardinghouse HOME die Wahl gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale nach den nachfolgend für die Stornierung geltenden Bedingungen geltend zu machen:

  1. Für Reservierungen und Änderungen gelten die mit Buchung vereinbarten Richtlinien des Buchungsportals der jeweiligen Buchungsvereinbarung vorrangig. Soweit nichts Anderes vereinbart, ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen. Im Falle einer Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 90 % des vertraglich vereinbarten Preises als Stornogebühr berechnet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Boardinghouse HOME kein Schaden oder der der Boardinghouse HOME entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  2. Sofern die Boardinghouse HOME die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Boardinghouse HOME zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes, der von der Boardinghouse HOME ersparten Aufwendungen sowie dessen, dass die Boardinghouse HOME durch anderweitige Verwendung der reservierten Leistung erwirbt.
  3. Hat die Boardinghouse HOME dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Boardinghouse HOME kein Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang bei der Boardinghouse HOME. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
  4. Hat das Boardinghouse HOME mit dem vom Kunden genutzten Hotelreservierungssystem (z.B. Hrs.com; booking.com etc.) für den Kunden günstigere Stornierungsbedingungen vereinbart, so gelten diese.
  5. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

 

V. Rücktritt des Boardinghouse HOME

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist per Textform vereinbart wurde, ist das Boardinghouse HOME in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boardinghouse HOME auf sein Recht zum Rücktritt nicht innerhalb einer gesetzten Frist verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Boardinghouse HOME ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Boardinghouse HOME berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse HOME nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Boardinghouse HOME begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse HOME zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouse HOME entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Boardinghouse HOME gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
  2. Standard- und Komfort A-single Apartments dürfen nur mit einer Person, alle anderen Apartment-Kategorien nur mit maximal zwei Personen belegt werden. Bei Überbelegung wird pauschaler Schadenersatz von € 100/Person/Nacht unbeschadet der Geltendmachung eines höheren Schadens und unbeschadet der Rechte zu V. Ziff. 3 Pos. 2-4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Boardinghouse HOME kein Schaden entstanden ist, oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  3. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse HOME spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghouse HOME über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Boardinghouse HOME nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  5. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Boardinghouse HOME ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
  6. Langzeitgäste (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, mit einem Beauftragten des Boardinghouse HOME zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Boardinghouse HOME über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.

 

VII. Haftung des Gastes

  1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Boardinghouse HOME, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Boardinghouse HOME, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
  2. Soweit das Boardinghouse HOME für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Boardinghouse HOME von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  3. Die für eine Veranstaltung notwendigen, behördlichen Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

 

VIII. Haftung des Boardinghouse HOME, Verjährung

  1. Das Boardinghouse HOME haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Boardinghouse HOME zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouse HOME auftreten, wird das Boardinghouse HOME bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse HOME dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt bis zum 100fachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens € 3500.- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis höchstens € 800.-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem Boardinghouse HOME Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Ziffer 2 gilt nicht, wenn das Boardinghouse HOME oder deren Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boardinghouse HOME nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Boardinghouse HOME.
  5. Weckaufträge werden vom Boardinghouse HOME mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boardinghouse HOME übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen
  7. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Ablauf der Buchungsfrist. Der Gast ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche unverzüglich dem Boardinghouse HOME zu melden.
  8. Die obigen Bestimmungen gelten zugunsten des Boardinghouse HOME auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
  9. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
  10. Obige Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Boardinghouse HOME oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Boardinghouse HOME beruhen.

 

IX. Hausordnung

  1. Tierhaltung ist in den Gebäuden und auf dem Gelände des Boardinghouse HOME untersagt.
  2. Das Boardinghouse HOME ist ein Nichtraucherhaus. In den Gebäuden, incl. aller Apartments einschl. Terrassen und Balkone ist daher das Rauchen untersagt. Rauchen ist ausschließlich vor dem überdachten Haupteingang, unter Berücksichtigung der Ruhezeit von 22.00 bis 6.00 Uhr täglich, statthaft.
  3. Begeht der Gast bei der Nutzung des Internetportals des Boardinghouse HOME schuldhaft Rechtsverstöße, hat er das Boardinghouse HOME von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
  4. Die Nutzung aller Balkone und Terrassen ist in der Zeit von täglich 8.00 bis 22.00 Uhr gestattet. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist die Nutzung der Balkone und Terrassen grundsätzlich untersagt.
  5. Ein Tiefgaragenplatz ist ausschließlich in Verbindung mit einer Apartmentbuchung für dessen Nutzungszeitraum buchbar. Die Buchung hat grundsätzlich am Check-in Automaten bei Check-in am Check-in Buchungsautomaten zu erfolgen. Eine nachträgliche Buchung ist nicht möglich. Eine Nutzung des Tiefgaragenplatzes vor Buchung ist ausgeschlossen.
  6. Das Befahren der Tiefgarage mittels KFZ (Motorräder, Mofa, Roller, PKW bis 2m Gesamthöhe) ist ausschließlich mit vorheriger Buchung eines Tiefgaragenplatzes gestattet. Das Befahren zum Be- und Entladen ist grundsätzlich untersagt.
  7. Fahrräder dürfen ausschließlich an den ausgewiesenen Fahrradabstellplätzen (Kurzzeitplätze: rechts des Treppenaufgangs zum Haupteingang) und in der Tiefgarage (am Ende der Hauptfahrgasse links) abgestellt werden. Fahrräder in den Apartments, den Fluren, Treppenhäusern, Aufzügen, in der Lobby, im Windfang und den Hauszugängen/-wege im Außenbereich sind grundsätzlich nicht gestattet.
  8. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der Bestimmungen in obigen Ziffern 1-7 kann das Boardinghouse HOME vom Gast, einen pauschalen Schadenersatz von € 100.- verlangen. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Boardinghouse HOME ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und die fristlose Kündigung des Gastaufnahmevertrags aus wichtigem Grund bleiben in diesen Fällen vorbehalten.

 

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghouse HOME.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Boardinghouse HOME, wenn der Besteller oder der Gast Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghouse HOME als ausdrücklich vereinbart.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 31. Mai 2022

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